Adventssammlung unserer Gemeinden Wir bitten herzlich um Ihre Spende!
Jedes Jahr im Advent bitten wir Sie, liebe Leserin und lieber Leser, um eine besondere Spende. Wir wissen, dass wir nicht die einzigen mit solch einer Bitte sind. Und wir wissen auch, dass jeder, der etwas beitragen und somit helfen möchte, sich sein „Ziel“ gut überlegt. Darum nennen wir Ihnen auch in diesem Jahr wieder zwei gleichermaßen sinnvolle Spendenzwecke. Sie haben die Wahl und wissen zugleich, dass Sie in jedem Fall etwas Gutes tun. Damit wir Ihren Beitrag exakt zuordnen und verbuchen können, ergänzen Sie auf dem Überweisungsträger, der dem Gemeindebrief beiliegt, bitte den Spendenzweck: mit „1“ (Spielkirche) oder „2“ (Diakoniestation); falls Sie von Zuhause aus überweisen (per e-banking), verfahren Sie bitte genauso. Falls Sie den Überweisungsträger nicht zur Hand haben, dann können Sie auch auf das Konto der ev.-luth. Kirchengemeinde Blomberg, IBAN DE 84 4769 1200 0002 6454 00 mit dem o.a. Spendenzweck überweisen
Hier nun ein paar Informationen:
„1“ Spielkirche: Schauen Sie sich bitte genau die Seite 18 in unserem BLICK.WINKEL an, dort stellen wir das tolle Projekt der „Spielkirche“ ausführlich vor. Außerdem finden Sie die Informationen zur Spielkirche in einem gesonderten Artikel.
„2“ Diakoniestation im Lippischen Südosten: Zur Zeit werden pro Woche rund 300 Personen zuhause durch 30 Mitarbeitende der Diakoniestation versorgt – 23 von ihnen arbeiten in der ambulanten Pflege, 7 in der Hauswirtschaft und sonstigen Betreuung. Diese Dienste sind ebenso erfüllend wie anstrengend; das Team freut sich jederzeit über Verstärkung (Kontakt über die PDL Frau Günther, Tel.: 05235-6076).
Ein bleibendes Problem ist, dass leider nicht alle fachmännisch und liebevoll erbrachten Leistungen über die Kranken- und Pflegekassen abgerechnet werden können. Aber das Gespräch mit Angehörigen, die Zeit am Bett eines Sterbenden, andere „Kleinigkeiten“, die der Seele gut tun ... sie sind so wichtig und werden auch gerne getan. Hierin sehen wir als Kirchengemeinden eine besondere Verpflichtung, denn diese sogenannten „komplementären Dienste“ machen den Charakter der diakonischen Arbeit aus.